Mitgliedschaft
Die Möglichkeit, Mitglied in unseren Bürger – Schützen – Verein zu werden, ist in der Satzung genau geregelt. Sie kann unter Satzung des Vereins nachgelesen werden. Im 2. Kapitel (§ 7 – 13) ist hier die Mitgliedschaft beschrieben.
Hier nochmals die wichtigsten Punkte:
Aktives Mitglied in einem Zug kann jeder unbescholtene Bürger werden, der älter als 14 Jahre ist. Bei Minderjährigen muss eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Zahlung des aktiven Mitgliedsbeitrages mit dem Schützenfest.
Mit der Aufnahme als Mitglied verpflichtet sich der Betreffende die Satzung zu wahren, Beschlüsse des Gesamtvorstandes, des geschäftsführenden Vorstandes und der Generalversammlung zu beachten.
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